Unsere Rechtsanwälte beraten seit Jahren im Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.
Wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wurde, besteht möglicherweise vorab erheblicher steuerlicher Beratungsbedarf. Auch die kurzfristige Erstellung einer Selbstanzeige könnte erwogen werden. Sofern der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder einer anderen Wirtschaftsstraftat im Raum steht, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.
Unsere Berater sind alle Rechtsanwälte und / oder Fachanwälte für Steuerrecht und/oder Steuerberater und damit ausnahmslos Berufsgeheimnisträger. Als solche sind sie zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Verschwiegenheit erstreckt sich gesetzlich auch auf unsere Mitarbeiter, so dass wir absolute Diskretion zusichern können.
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