Steuerstrafrecht

Verteidigung bei Wirtschaftsdelikten

Unsere Rechtsanwälte beraten seit Jahren im Bereich des Steuerstrafrechts und des Wirtschaftsstrafrechts.

Wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wurde, besteht möglicherweise vorab erheblicher steuerlicher Beratungsbedarf. Auch die kurzfristige Erstellung einer Selbstanzeige könnte erwogen werden. Sofern der Vorwurf einer Steuerhinterziehung oder einer anderen Wirtschaftsstraftat im Raum steht, übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.

Zu unserem täglichen Beratungsgebiet gehört dabei insbesondere:

  • Die Betreuung bei Steuerhinterziehung, Steuerverkürzung
  • Umsatzsteuerstraftaten
  • Schwarzgeld
  • Geldwäsche
  • Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung
  • Begleitung bei Betriebsprüfung
  • Steuerfahndung
  • DurchsuchungenBeschlagnahme
  • Schwarzgeld in Erbschaften
  • Beratung zur Vermeidung von drohenden Strafverfahren
  • Begutachtung steuerlicher Sachverhalte unter strafrechtlichen Gesichtspunkten
  • rechtliche Vertretung vor Finanzgerichten und Strafgerichten
  • Wirtschaftskriminalität wie Insolvenzverschleppung, Betrug, Untreue

Unsere Berater sind alle Rechtsanwälte und / oder Fachanwälte für Steuerrecht und/oder Steuerberater und damit ausnahmslos Berufsgeheimnisträger. Als solche sind sie zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Verschwiegenheit erstreckt sich gesetzlich auch auf unsere Mitarbeiter, so dass wir absolute Diskretion zusichern können.

Ansprechpartner

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht
Marion Ahrns

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht

Jetzt Kontakt aufnehmen

Internet Explorer 11 wird nicht unterstützt.

Wir haben festgestellt, dass Sie einen veralteten Browser verwenden. Wir empfehlen Ihnen, einen aktuellen Browser zu nutzen, um Ihre Sicherheit zu erhöhen und alle Funktionalitäten der RSM legal-Website nutzen zu können.

Wir empfehlen die folgenden Browser: