Im Rahmen des Immobilienrechts unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung und Verhandlung von Grundstückskaufverträgen. Soweit diese von dritter Seite entworfen wurden, prüfen wir diese für Sie, um Ihre Interessen weitgehend durchzusetzen. Wir sind Ihnen auch bei der Vorbereitung und ggf. Prüfung der entsprechenden Darlehens- und Sicherheitenverträge behilflich und stehen Ihnen bei den Finanzierungsverhandlungen mit Banken etc. zur Seite. In diesem Zusammenhang beantworten wir ebenso Ihre Fragen zu grundstücksbezogenen Rechten, wie zum Beispiel Nießbrauch, Wohnungsrechte und Grundsicherheiten (Grundschuld, Hypothek etc.).
Unser Leistungsangebot im gewerblichen Mietrecht umfasst insbesondere die Erstellung und Prüfung von Gewerberaummietverträgen bzw. der entsprechenden Pachtverträge.
Kommt es zum Streit mit Ihrem Mieter oder Vermieter, vertreten wir Sie kompetent sowohl außergerichtlich als auch in einem gerichtlichen Verfahren und versuchen, das Bestmögliche für Sie zu erreichen.
Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
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