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Handels- & Gesellschaftsrecht

Handels- & Gesellschaftsrecht

Das Sonderprivatrecht der Kaufleute

Einen besonderen Teil unserer gesellschaftsrechtlichen Beratungsleistung nimmt die Unterstützung bei anstehenden Umstrukturierungen und bei dem Kauf anderer Unternehmen(steile) ein.

Der Wunsch, ein Unternehmen neu zu strukturieren, kann vielerlei Gründe haben. Häufig sind nach unserer Erfahrung die Optimierung der steuerlichen Belastungen die entscheidende Motivation, Änderungen im operativen Geschäft sowie die Gestaltung einer nachhaltigen Nachfolgeregelung vorzunehmen. Bei Umstrukturierungen kann es sich um Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz handeln. Dies sind insbesondere der sog. Formwechsel einer Gesellschaft, die Verschmelzung eines Unternehmens auf ein anderes oder – spiegelbildlich – die Aufspaltung der Firma in zwei oder mehr Gesellschaften.

Daneben gibt es aber noch viele andere Alternativen außerhalb des Umwandlungsgesetzes, um Gestaltungspotentiale auszunutzen, wie z.B. die Einbringung von Betrieben oder Gesellschaftsanteilen als Sacheinlagen. Wir begleiten Sie bei einer anstehenden Umstrukturierung von Beginn an, entwickeln ggf. Alternativkonzepte, prüfen die steuerlichen Auswirkungen und optimieren diese für Sie. Ebenso unterstützen wir Sie bei den Verhandlungen und bereiten die erforderlichen Verträge und Beschlüsse für Sie vor.

Wollen Sie sich durch den Erwerb von Unternehmens(teilen) vergrößern, entwickeln wir für Sie und mit Ihnen ein Transaktionsmodell. Der Kauf kann sich dabei entweder auf einzelne Teile eines Unternehmens (asset-deal) beschränken oder auf den Erwerb von Gesellschaftsanteilen (share-deal) abzielen. Wir prüfen für Sie das Zielobjekt unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte (due-diligence), entwerfen die Kaufverträge und stehen Ihnen bei den Verhandlungen zur Seite. Entsprechendes gilt natürlich, wenn Sie sich von einem Teil Ihres Unternehmens oder von Ihrem Unternehmen selbst trennen wollen.

Im Einzelnen umfassen unsere Leistungen: