Das moderne Gemeinnützigkeitsrecht ist zunehmend durch immer komplexere Holding-/ Konzernstrukturen und anderen Kooperationsformen gekennzeichnet, die unterschiedlichste sozial-, zivil- und haftungsrechtliche Fragen beinhalten und eine steuerrechtliche Optimierung erfordern.
Wir beraten Sie bei allen gemeinnützigkeitsrechtlich relevanten Fragen und Projekten, insbesondere mit zivilrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Verknüpfungen vor dem Hintergrund der Abgabenordnung. Dazu gehört auch die Analyse und Optimierung gemeinnütziger Firmenstrukturen.
Zu unserer langjährigen Expertise gehört die Vorbereitung und Begleitung der Auslagerung von Tätigkeiten in rechtlich selbständige Einheiten, die Beratung anlässlich der Bildung unterschiedlicher Kooperationsformen ebenso wie die allgemeine Vertragsprüfung und -gestaltung.
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