Arbeitsrecht

Unsere Anwälte beraten und vertreten langjährig Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen rechtlichen Fragen des Arbeitsalltags. Angefangen mit der Gestaltung und Prüfung von Dienst- und Anstellungsverträgen stehen wir Ihnen für sämtliche Fragen zur Verfügung, die sich während des Anstellungsverhältnisses ergeben, zum Beispiel zum Thema Urlaub, Diskriminierung, betriebliche Altersversorgung oder Statusfeststellung.

Wir unterstützen Sie im Vorfeld von Kündigungen und helfen Ihnen Fehler zu vermeiden. Diese können sich regelmäßig dabei ergeben, dass Kündigungsfristen nicht zutreffend berechnet werden, ein Sonderkündigungsschutz übersehen wird, die Erforderlichkeit einer Abmahnung nicht erkannt wird oder auch die Formalien einer Betriebsratsanhörung nicht beachtet werden. Schließlich vertreten wir Sie sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeitsgerichten nach erfolgter Kündigung und helfen Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitszeugnissen.

Unser Leistungskatalog umfasst demzufolge insbesondere folgende Bereiche des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts:

  • Gestaltung und Prüfung von Anstellungsverträgen, insbesondere von Geschäftsführern und leitenden Angestellten
  • Beratung im laufenden Anstellungsverhältnis
  • Vorbereitung von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen
  • Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Fragen des kollektiven Arbeitsrechts, z. B. Entwurf und/ oder Prüfung von Betriebsvereinbarungen, Verhandlungen mit dem Betriebsrat
  • Arbeitsrechtliche Aspekte anlässlich von Umwandlungen und Betriebsänderungen insbesondere bei Maßnahmen gemäß Umwandlungsgesetz, einschließlich der Arbeitnehmerinformation bei Betriebsübergängen gemäß § 613a BGB

Ansprechpartner

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht
Ulf Horeis

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht

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